Alfred Formation
Bedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert : Juli 2026

Alfred Formation – Qualiopi-zertifizierte Berufsbildungsorganisation.

Artikel 1 – Gegenstand und Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen ALFRED FORMATION, einer Berufsbildungsorganisation, und jedem Kunden, der deren Weiterbildungsleistungen in Anspruch nehmen möchte.

Sie gelten für jeden bei ALFRED FORMATION aufgegebenen Auftrag, unabhängig davon, ob dieser von einem Unternehmen, einem Handwerker, einem Selbstständigen oder einem anderen Auftraggeber stammt. Mit jeder Auftragserteilung werden die vorliegenden AGB vorbehaltlos akzeptiert.

ALFRED FORMATION behält sich das Recht vor, diese jederzeit zu ändern. Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Weiterbildungsvertrag geltenden AGB.

Artikel 2 – Angaben zum Dienstleister

Firmenname : ALFRED FORMATION (SAS)

Vertreten durch : Sébastien Wofner

Firmensitz : 10 Rue du Bigarreau – 68260 Kingersheim (Frankreich)

Telefon : 03 74 28 53 58

E-Mail : contact@alfred-formation.fr

SIRET : 934 887 803 00013 – APE/NAF-Code: 8559A

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer : FR86 934 887 803

Tätigkeitsanmeldungsnummer (NDA) : 44 68 03779 68

ALFRED FORMATION ist nach Qualiopi für Weiterbildungsmassnahmen im Sinne von Artikel L. 6313-1 des Arbeitsgesetzbuchs (Gesetz Nr. 2018-771 vom 5. September 2018 – Artikel L. 6323-17-6) zertifiziert. Das Zertifikat steht zum Herunterladen bereit.

Artikel 3 – Angebotene Dienstleistungen

ALFRED FORMATION bietet Weiterbildungsmassnahmen für Arbeitnehmer, Führungskräfte, Handwerker und Stellensuchende an, die sich auf vier Kompetenzbereiche konzentrieren:

  • Management und Vertrieb
  • Kommunikation und Marketing
  • Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
  • Lebensmittelbranche

Die Schulungen können als Präsenzveranstaltungen in den Räumlichkeiten des Kunden oder des Schulungsanbieters stattfinden, gemäss den in der Schulungsvereinbarung festgelegten Modalitäten. Betriebsinterne Schulungen werden direkt in den Räumlichkeiten des Kundenunternehmens durchgeführt.

Artikel 4 – Anmelde- und Bestellvorgang

4.1 – Bedarfsermittlung

Jeder Schulungsablauf beginnt mit einem telefonischen oder persönlichen Gespräch, das es ALFRED FORMATION ermöglicht, die Bedürfnisse des Kunden zu ermitteln und ihm ein Angebot zu unterbreiten, das auf seine Ziele und die Anforderungen seines Unternehmens zugeschnitten ist.

4.2 – Vorab-Audit

Der Ausbilder kann ein Audit per Telefon oder vor Ort durchführen, um den Schulungsbedarf zu präzisieren, das Programm anzupassen und die Termine für die Schulungssitzungen festzulegen.

4.3 – Schulungsvereinbarung

Gemäss Artikel L. 6353-2 des Arbeitsgesetzbuchs ist jede Schulungsleistung Gegenstand einer Schulungsvereinbarung, die von beiden Parteien vor Beginn der Massnahme unterzeichnet wird. Die Vereinbarung enthält insbesondere folgende Angaben: Bezeichnung und Ziele der Schulung, Programm, Dauer, Termine und Durchführungsorte, pädagogische Modalitäten, Tarife und Zahlungsmodalitäten.

Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung durch den Kunden gelten die vorliegenden AGB, die Datenschutzerklärung und die Hausordnung von ALFRED FORMATION als akzeptiert.

Artikel 5 – Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 – Preise

Die Preise für die Schulungen sind in Euro ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) angegeben. ALFRED FORMATION ist gemäss Artikel 261-4-4° des Allgemeinen Steuergesetzbuchs in seiner Eigenschaft als Einrichtung für berufliche Weiterbildung von der Mehrwertsteuer befreit.

Die Preise können auf der Website alfred-formation.fr eingesehen werden und werden auf einfache Anfrage per Telefon oder E-Mail mitgeteilt. ALFRED FORMATION verpflichtet sich, keinen unzulässigen Preisdruck auszuüben.

5.2 – Rechnungsstellung

Eine Rechnung wird nach Abschluss der Weiterbildung oder gemäss den in der Vereinbarung festgelegten Modalitäten ausgestellt. Bei Übernahme der Kosten durch eine OPCO wird die Rechnung direkt an die finanzierende Stelle gerichtet, vorbehaltlich der Genehmigung des Antrags.

5.3 – Zahlungsmodalitäten

Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung, Scheck oder auf jede andere zwischen den Parteien vereinbarte Weise gemäss den in der Schulungsvereinbarung festgelegten Bedingungen. Im Falle einer Teilfinanzierung durch eine OPCO ist der vom Kunden zu tragende Restbetrag nach denselben Modalitäten fällig.

5.4 – Zahlungsverzug

Gemäss dem Gesetz Nr. 92-1442 vom 31. Dezember 1992 und Artikel L. 441-10 des Handelsgesetzbuchs führt jeder Zahlungsverzug von Rechts wegen zur Anwendung von Verzugszinsen, die zum geltenden gesetzlichen Zinssatz berechnet werden, sowie zu einer Pauschalentschädigung für Inkassokosten in Höhe von 40 €.

Artikel 6 – Finanzierung durch die OPCO

ALFRED FORMATION unterstützt seine Kunden bei der Erstellung der Anträge auf Kostenübernahme bei ihrer OPCO (Kompetenzträger). Die Ausbildungsvereinbarung sowie der Antrag auf Kostenübernahme werden von ALFRED FORMATION erstellt und nach Unterzeichnung durch den Kunden an die zuständige OPCO weitergeleitet.

Im Falle einer Ablehnung der Kostenübernahme durch die OPCO oder einer nur teilweisen Kostenübernahme bleibt der verbleibende Restbetrag vollständig vom Kunden zu tragen.

Es obliegt dem Kunden, vor jeder Anmeldung die Teilnahmebedingungen bei seiner OPCO zu überprüfen.

Artikel 7 – Stornierung und Verschiebung

7.1 – Stornierung auf Initiative des Kunden

Jede Annullierung muss schriftlich (per Einschreiben oder E-Mail mit Empfangsbestätigung) an die Adresse contact@alfred-formation.fr mitgeteilt werden.

  • Annullierung mehr als 15 Kalendertage vor Beginn der Schulung: keine Rechnungsstellung.
  • Annullierung zwischen 8 und 15 Tagen vor Beginn der Schulung: Rechnungsstellung in Höhe von 50 % des Schulungspreises.
  • Stornation weniger als 8 Tage vor Beginn der Schulung oder unentschuldigtes Fernbleiben: Abrechnung des gesamten Schulungspreises.

7.2 – Verschiebung auf Initiative des Kunden

Der Kunde kann bis zu 10 Arbeitstage vor dem geplanten Termin eine kostenlose Verschiebung der Schulung beantragen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Schulungsleiters. Jeder Antrag auf Verschiebung muss schriftlich gestellt werden.

7.3 – Stornierung auf Initiative von ALFRED FORMATION

ALFRED FORMATION behält sich das Recht vor, eine Schulung im Falle höherer Gewalt, bei unvorhergesehener Abwesenheit des Schulungsleiters oder bei unzureichender Teilnehmerzahl abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird so schnell wie möglich darüber informiert. Aus diesem Grund kann gegenüber ALFRED FORMATION kein Schadenersatz geltend gemacht werden.

Artikel 8 – Ablauf der Ausbildung und Pflichten der Parteien

8.1 – Pflichten von ALFRED FORMATION

ALFRED FORMATION verpflichtet sich:

  • Diplomierte und in ihren Fachgebieten qualifizierte Ausbilder zur Verfügung zu stellen.
  • Lehrmaterialien zu erstellen, die Artikel L. 6353-1 des Arbeitsgesetzbuchs entsprechen.
  • den Kunden unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die das Erreichen der pädagogischen Ziele beeinträchtigen könnten.
  • jedem Kursteilnehmer eine Abschlussbescheinigung auszustellen, in der die Ziele, die Art und die Dauer der Schulung sowie die Ergebnisse der Leistungsbewertung aufgeführt sind.
  • innerhalb eines oder zweier Monate nach Abschluss der Schulung eine Zufriedenheitsumfrage durchzuführen.

8.2 – Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • Alle für die ordnungsgemässe Organisation der Schulung erforderlichen Informationen zu übermitteln (Teilnehmerliste, besondere Auflagen usw.).
  • Die tatsächliche Anwesenheit der Teilnehmenden an den geplanten Sitzungen sicherzustellen.
  • Einen für die Schulung geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen, wenn diese in seinen Räumlichkeiten stattfindet.
  • Die Hausordnung von ALFRED FORMATION einzuhalten und dafür zu sorgen, dass sie von den Kursteilnehmern eingehalten wird.

Artikel 9 – Bewertung und Nachbetreuung

ALFRED FORMATION bewertet die Lernergebnisse der Kursteilnehmer während der gesamten Schulung gemäss den im pädagogischen Programm festgelegten Modalitäten (Fragebögen, Rollenspiele, praktische Workshops, Selbstbewertungstests). Nach Abschluss der Schulung können eine Bilanz und ein Nachbetreuungsplan erstellt werden, um die Wirkung des Gelernten zu messen.

Artikel 10 – Geistiges Eigentum

Sämtliche im Rahmen der Ausbildungen ausgehändigten Lehrunterlagen und Dokumente (Broschüren, Präsentationen, Praxisblätter usw.) sind ausschliessliches Eigentum von ALFRED FORMATION. Sie basieren auf Forschungsergebnissen und beruflichen Erfahrungen und sind durch das Recht am geistigen Eigentum geschützt.

Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder Nutzung zu anderen Zwecken als der besuchten Schulung ist ohne die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von ALFRED FORMATION strengstens untersagt und wird als Fälschung strafrechtlich verfolgt (Artikel L. 335-2 ff. des Gesetzes über geistiges Eigentum).

Artikel 11 – Vertraulichkeit

ALFRED FORMATION verpflichtet sich, alle Informationen, Äusserungen und Daten, die ihm von den Kunden im Rahmen seiner Aufträge übermittelt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt für alle Mitarbeiter und Ausbilder von ALFRED FORMATION.

Die Achtung der Privatsphäre der einzelnen Kunden wird durch die Anwendung der Datenschutzrichtlinie von ALFRED FORMATION gewährleistet, die der DSGVO entspricht (siehe Datenschutzerklärung).

Artikel 12 – Haftung

ALFRED FORMATION verpflichtet sich, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die vertraglich vereinbarten pädagogischen Ziele zu erreichen. Die Haftung beschränkt sich auf eine Mittelverpflichtung. ALFRED FORMATION haftet weder für die von den Kursteilnehmern nach Abschluss der Schulung erzielten Ergebnisse noch für indirekte oder immaterielle Schäden, die sich aus der Anwendung der vermittelten Inhalte ergeben.

Artikel 13 – Höhere Gewalt

Die Parteien können nicht für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen haftbar gemacht werden, die auf einen Fall höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches zurückzuführen sind, insbesondere im Falle einer Pandemie, einer Naturkatastrophe, eines Streiks oder eines anderen Umstands, der ausserhalb ihres Einflussbereichs liegt. Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich darüber.

Artikel 14 – Streitigkeiten und anwendbares Recht

Die vorliegenden AGB unterliegen französischem Recht. Im Falle einer Streitigkeit verpflichten sich die Parteien, vor Einleitung gerichtlicher Schritte eine gütliche Einigung anzustreben. Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, wird die Streitigkeit vor die zuständigen Gerichte am Sitz von ALFRED FORMATION gebracht. Die Referenzsprache ist Französisch.

Artikel 15 – Inkrafttreten und Änderungen

Die vorliegenden AGB treten mit ihrer Veröffentlichung auf der Website alfred-formation.fr in Kraft und gelten mit sofortiger Wirkung. ALFRED FORMATION behält sich das Recht vor, sie jederzeit zu ändern. Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Ausbildungsvertrag geltenden AGB.

Kontakt

Bei Fragen zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

ALFRED FORMATION – 10 Rue du Bigarreau – 68260 Kingersheim (Frankreich)

Tel.: 03 74 28 53 58 – E-Mail: contact@alfred-formation.fr